Betriebsanweisung für Gefahrstoffe nach TRGS 555 erstellen
Was eine Betriebsanweisung ist, was § 14 GefStoffV und TRGS 555 verlangen, welche Farben üblich sind und wo es kostenlose Vorlagen als Word gibt.
Betriebsanweisung für Gefahrstoffe nach § 14 GefStoffV und TRGS 555
Was ist eine Betriebsanweisung? Für Gefahrstoffe ist sie eine schriftliche, arbeitsplatz-, tätigkeits- und stoffbezogene Anordnung des Arbeitgebers. Sie sagt den Beschäftigten, welche Gefahren bestehen, wie sie sich schützen und was sie im Notfall tun. § 14 GefStoffV schreibt sie vor. Den Aufbau konkretisiert die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten", Ausgabe Februar 2017.
Die Rechtsgrundlage in § 14 GefStoffV
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass den Beschäftigten "eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird" (§ 14 Abs. 1 GefStoffV). Die Verordnung nennt drei Mindestinhalte:
- Informationen über die Gefahrstoffe, die am Arbeitsplatz vorhanden sind oder entstehen, etwa Bezeichnung, Kennzeichnung und mögliche Gefährdungen.
- Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer, vor allem Hygienevorschriften, Maßnahmen gegen Exposition und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung und Schutzkleidung.
- Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen und zu deren Verhütung, insbesondere durch Rettungsmannschaften.
Bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen muss die Betriebsanweisung aktualisiert werden. Getrennt davon brauchen die Beschäftigten Zugang zu den Informationen nach Artikel 35 REACH, insbesondere zu den Sicherheitsdatenblättern (§ 14 Abs. 1). Das Sicherheitsdatenblatt ersetzt die Betriebsanweisung nicht.
Die Pflicht gilt auch für Stoffe, die erst bei der Arbeit entstehen oder freigesetzt werden. Die TRGS 555 nennt als Beispiele Holzbearbeitung, Löten und Schweißen sowie das Schneiden von Steinen (TRGS 555, Nr. 3.1).
Eine Ausnahme gibt es. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung nur eine geringe Gefährdung und reichen die Maßnahmen nach § 8, müssen keine weiteren Maßnahmen aus Abschnitt 4 ergriffen werden (§ 6 Abs. 13 GefStoffV). § 14 steht in diesem Abschnitt. Eine Betriebsanweisung ist dann nicht vorgeschrieben.
Wer nicht sicherstellt, dass eine Betriebsanweisung in der vorgeschriebenen Weise zugänglich ist, handelt ordnungswidrig (§ 22 Abs. 1 Nr. 24 GefStoffV). Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen (§ 26 Abs. 3 ChemG).
Eine Falle bei älteren Vorlagen: § 14 Abs. 3 und 4 sind weggefallen. Das Verzeichnis der Exposition gegenüber krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen steht seit dem 5. Dezember 2024 in § 10a GefStoffV.
Betriebsanweisung erstellen nach TRGS 555
Die TRGS 555 gliedert die Betriebsanweisung in Nr. 3.2.1 so (TRGS 555). Die rechte Spalte zeigt, welche Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts der Anhang der TRGS 555 den Punkten zuordnet.
| Abschnitt der Betriebsanweisung | Abschnitte im Sicherheitsdatenblatt |
|---|---|
| 1. Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit | - |
| 2. Gefahrstoffbezeichnung | 1 und 3 |
| 3. Gefahren für Mensch und Umwelt | 2 und 10 |
| 4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | 7, 8 und 15 |
| 5. Verhalten im Gefahrfall | 5 und 6 |
| 6. Erste Hilfe | 4 |
| 7. Sachgerechte Entsorgung | 13 und 14 |
Die TRGS 555, Nr. 3.2.3 bis 3.2.8 nennt diese Inhalte:
- Gefahrstoffbezeichnung: Nennen Sie den Stoff so, wie ihn die Beschäftigten kennen, bei Gemischen meist den Handelsnamen. Empfohlen ist ein Zusatz zur gefahrbestimmenden Komponente, zum Beispiel "enthält: Diphenylmethan-diisocyanat".
- Gefahren: H- und EUH-Sätze kommen im Wortlaut oder sinnvoll umschrieben hinein. Die CLP-Piktogramme sollten den Text ergänzen. Auch Gefahren ohne Einstufung gehören dazu, etwa Staub, Staubexplosion, Ersticken, Erfrierungen oder Verbrennungen.
- Schutzmaßnahmen: Hygieneregeln und Arbeitskleidung, technische Maßnahmen gegen Exposition oder explosionsfähige Atmosphäre und persönliche Schutzausrüstung mit Art und Benutzungshinweisen.
- Verhalten im Gefahrfall: was bei Druck- oder Temperaturanstieg, Leckage, Brand oder Explosion zu tun ist und welche Aufsaug- und Neutralisationsmittel bereitstehen. Ein Verweis auf Alarm- und Fluchtpläne ist möglich.
- Erste Hilfe: Maßnahmen vor Ort, wann ein Arzt nötig ist und was man nicht tun darf. Betriebsinterne Regeln wie spezielle Antidote gehören ebenfalls hierher.
- Entsorgung: Abfälle aus dem Betrieb wie Produktionsreste, Reinigungsabfälle und Verpackungen, aber auch Fehlchargen und ausgelaufene Mengen.
Übernehmen Sie das Sicherheitsdatenblatt nicht blind. Nach Nr. 3.3 der TRGS 555 prüfen Sie es zuerst nach TRGS 400 auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder falsche Angaben. Unzureichende Angaben müssen für die Betriebsanweisung ergänzt oder korrigiert werden (TRGS 555, Nr. 3.3).
Sprache, Form und Aushang der Betriebsanweisung
Die TRGS 555, Nr. 3.1 verlangt eine Fassung "in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache" (Abs. 1). Wer nicht ausreichend Deutsch versteht, bekommt die Anweisung in einer Sprache, die er versteht. Das muss "nicht zwangsläufig" die Muttersprache sein (Nr. 3.1 Abs. 8). Formulieren Sie konkret: Gebote mit "müssen", Verbote mit "dürfen nicht". Vage Wörter wie "regelmäßig" oder "ausreichend" haben in einer Betriebsanweisung nichts verloren, und "Atemschutz" allein reicht nicht, wenn eine bestimmte Maske gemeint ist.
"Die äußere Form der Betriebsanweisung ist nicht festgelegt" (Nr. 3.1 Abs. 10). Ein einheitliches Layout im Betrieb hilft beim Wiedererkennen. Piktogramme und Sicherheitszeichen, vor allem nach ASR A1.3, werden empfohlen (TRGS 555).
Die TRGS 555, Nr. 3.1 Abs. 1 verlangt Zugang "an geeigneter Stelle an der Arbeitsstätte", möglichst in Arbeitsplatznähe. Ob als Aushang, als Ordner oder digital: Die Beschäftigten müssen die Anweisung an dieser Stelle erreichen können.
Bei vielen Stoffen mit ähnlichen Gefahren und vergleichbaren Schutzmaßnahmen sind Gruppen- oder Sammelbetriebsanweisungen erlaubt, etwa in Lackierereien, Lagern oder Laboratorien (TRGS 555, Nr. 3.1 Abs. 13). Sie können die Anweisung auch teilen: einen stoff- und tätigkeitsbezogenen Teil und einen betriebsspezifischen Teil mit Alarmplan und Notrufnummern (TRGS 555, Nr. 3.1 Abs. 3).
Farben für Betriebsanweisungen
Für das Dokument ist keine Farbe vorgeschrieben. Weder § 14 GefStoffV noch die TRGS 555 nennen eine. Die Farben sind Empfehlungen der Unfallversicherungsträger, und die weichen voneinander ab.
Die DGUV empfiehlt "für die Bedienung von Maschinen ... ausschließlich blaue, für die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung grüne und für Gefahrstoffe orange oder rote Betriebsanweisungen" (DGUV-Pressemitteilung). Die DGUV Information 211-010 nennt Blau für Maschinen, Orange für Gefahrstoffe und Grün für PSA. Die BG RCI nutzt in einem Leitfaden Orange für Gefahrstoffe und Rot für Wartung und Instandhaltung (BG RCI Praxishandbuch). In einem anderen steht Rot für Gefahrstoffe, Lila für Organisation und Grün für Biostoffe (BG RCI KB 040).
Praktisch heißt das: Wählen Sie Orange oder Rot für Gefahrstoffe und bleiben Sie im ganzen Betrieb dabei. In der Word-Version von GisChem lässt sich die Rahmenfarbe ändern (GisChem FAQ).
Vorlagen und Muster als Word und PDF
- GisChem, das Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien von BGHM und BG RCI, bietet vorgefertigte Entwürfe für Betriebsanweisungen. Mit dem Tool "Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe und Betriebsanweisung" bauen Sie im Frage-Antwort-Dialog eine eigene Anweisung entlang des Sicherheitsdatenblatts. Die Entwürfe laden Sie als Word-Datei herunter, eigene Anweisungen speichern Sie als Word oder PDF (BGHM). Registrierung und Nutzung sind kostenlos. GisChem gibt es nur auf Deutsch (GisChem FAQ).
- WINGIS ist das System der BG BAU. Es hat Entwürfe in 17 Sprachen, online, als Web-App und als Windows-Programm. Eigene Anweisungen erstellen Sie dort mit "myBETRAN" und laden sie als Word oder PDF herunter (BG BAU aktuell).
- Die BG RCI hat Muster-Betriebsanweisungen zum Bearbeiten in üblichen Textprogrammen, Blanko-Vorlagen für Gefahrstoffe als DOCX und eigene Muster für Laboratorien.
- Mehrere TRGS enthalten selbst kostenlose Muster im Anhang: TRGS 505 Anhang 4 (Blei), TRGS 519 Anlagen 1.6 und 1.7 (Asbest), TRGS 553 Anhang 5a (Holzstaub) und TRGS 557 Anlage 5 (Brennschneiden). Die TRGS 555 selbst enthält keine vollständige Vorlage (BAuA).
Egal welche Quelle: Ein heruntergeladenes Muster ist kein fertiges Dokument. Musterbetriebsanweisungen und automatisch erzeugte Anweisungen "sind an die betriebsspezifischen Gegebenheiten anzupassen" (TRGS 555, Nr. 3.1 Abs. 12). Tragen Sie die Angaben zu Arbeitsbereich, Schutzausrüstung, Notrufnummern und Entsorgungswegen Ihres Betriebs ein.
Unterweisung und Aktualisierung
Die Betriebsanweisung ist die Grundlage für die mündliche Unterweisung nach § 14 Abs. 2 GefStoffV. Die Unterweisung deckt alle auftretenden Gefährdungen und Schutzmaßnahmen ab. Sie findet vor Aufnahme der Beschäftigung statt und danach mindestens jährlich, arbeitsplatzbezogen. Dazu gehört eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Inhalt und Zeitpunkt werden schriftlich festgehalten und von den Unterwiesenen unterschrieben. Nach der TRGS 555, Nr. 5.3 dokumentieren Sie Themen, Inhalt, Teilnehmer, Namen des Unterweisenden und Datum. Bewahren Sie den Nachweis mindestens zwei Jahre auf. Eine fehlende Unterweisung ist eine eigene Ordnungswidrigkeit (§ 22 Abs. 1 Nr. 25).
Ändert sich das Verfahren, kommt ein anderer Gefahrstoff zum Einsatz oder ändern sich relevante Vorschriften, aktualisieren Sie die Anweisung. Unterweisen Sie die Beschäftigten erneut (TRGS 555, Nr. 3.1 Abs. 7 und Nr. 5.1).
Betriebsanweisungen für Maschinen und Biostoffe
Auch für Arbeitsmittel kann vor der ersten Verwendung eine schriftliche Betriebsanweisung erforderlich sein. Prüfen Sie die Voraussetzungen in § 12 Abs. 2 BetrSichV. Für Biostoffe gilt § 14 BioStoffV. Laut TRGS 555, Nr. 3.1 dürfen diese Anweisungen mit der Gefahrstoff-Betriebsanweisung zusammengefasst werden.
Beraten lassen können Sie sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt, den Behörden und Ihrem Unfallversicherungsträger (TRGS 555, Nr. 3.1 Abs. 5). Die Quelltexte zu dieser Frage sind auch in der Antwort von RegAffairs AI verlinkt.